Wasserkraft

Wasserkraft - Wasserrechtskonzessionen

Die Vergabe resp. die Erneuerung von Wasserrechtskonzessionen stellt Behörden und Konzessionäre gleichermassen vor komplexe rechtliche und strategische Herausforderungen. Neben der Sicherstellung der langfristigen Nutzung öffentlicher Gewässer stehen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsbeständigkeit, der Berücksichtigung von Umwelt- und Schutzinteressen sowie gegebenenfalls der Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen im Vordergrund.

Es sind deshalb anspruchsvolle Abwägungen zwischen (bestehenden) Nutzungsrechten und aktuellen Anforderungen des Umwelt-, Energie- und Raumplanungsrechts vorzunehmen.

Die Vergabe und die Erneuerung von Konzessionen erfordert eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere hinsichtlich

  • Heimfallregelungen,
  • Entschädigungsfragen,
  • Verfahrensrechten Dritter,
  • sowie der Einbindung von Bundes- und Kantonsrecht.

Gleichzeitig gewinnen Themen wie Restwassermengen, ökologische Aufwertungsmassnahmen und Klimaanpassung zunehmend an Bedeutung.

Die rechtssichere Ausgestaltung von Konzessionen resp. deren Erneuerungen verlangt deshalb eine vorausschauende Planung und Begleitung. Diese umfasst die Strukturierung des Verfahrens, die Ausarbeitung belastbarer Konzessionsbedingungen sowie die Minimierung von Rechtsrisiken im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Interessen und wirtschaftlicher Nutzung.

Wir beraten schweizweit Gemeinwesen sowie Konzessionsinhaber resp. (zukünftige) Kraftwerkbetreiber im Zusammenhang mit der Erteilung/Erlangung sowie Verlängerung/Erneuerung von Wasserrechtskonzessionen, um langwierige Verfahren und Konflikte zu vermeiden.