Industrieunfall

Industrieunfall

Der Umgang mit Industrieunfällen bildet Gegenstand dichter rechtlicher Normierung, nicht bloss mit Blick auf die Arbeitssicherheit. Rechnung getragen wird vielmehr insbesondere auch den Interessen des Bevölkerungs- und Umweltschutzes. Die Unternehmen sehen sich mit verschiedenen Rechtsgrundlagen konfrontiert, welche häufig eine doppelte Pflichtenlage statuieren: Wenn immer möglich, sollen sie darum bemüht sein, Unfälle zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einem Ereignis, so müssen sie in der Lage sein, adäquat darauf zu reagieren. Besonders deutlich zum Ausdruck kommt dies anhand der Störfallverordnung des Bundes. Sie verpflichtet die ca. 1’200 ihr schweizweit unterstellten Betriebe zu Vorsorge- und Bewältigungsmechanismen im Zusammenhang mit ausserordentlichen Ereignissen im Betrieb mit erheblichen Auswirkungen ausserhalb des Areals. Die Unternehmen müssen insbesondere der zuständigen Behörde in einem Bericht die vorgekehrten Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von deren Auswirkung darlegen. Der Bericht bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die Herausforderung für der Störfallverordnung unterstellte Betriebe besteht hier in erster Linie darin, alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen vorzusehen und diese überdies in einem genehmigungsfähigen Bericht zu präsentieren. Kommt es dennoch zu einem kritischen Ereignis, so treffen den Betriebsinhaber Bewältigungspflichten (gängigerweise umgesetzt im Rahmen eines sogenannten Local Emergency Managements). Dabei ist es auch von grosser Wichtigkeit, als Unternehmen nicht vorschnell die Alleinverantwortung für das Geschehene zu übernehmen. Nicht jedes Ereignis ist ein Störfall und die Betriebe sind nicht die einzigen Akteure, deren Verhalten zu betrachten ist. Vielmehr muss stets geprüft werden, ob nicht eine behördliche Erlaubnis vorlag. Dies zeigt sich deutlich auch im Gewässerschutzrecht: Liegen Bewilligungen betreffend die Einleitung gewisser Substanzen in die Klaranaläge vor und lässt sich die in Frage stehende Einleitung darauf stützen, so kann diese der Unternehmung nicht zum Vorwurf gereichen.

Industrieunfälle fordern Unternehmen somit sowohl präventiv als auch reaktiv. Dabei gilt es, die verschiedenen rechtlichen Grundlagen, aus denen sich die einzelnen Pflichten ergeben, genau zu kennen und die eigenen Interessen bei den zuständigen Behörden effektiv einzubringen.