Energieversorgung

Blackout | Energieversorgungssicherheit | Gasmarktliberalisierung

Kürzere oder längere Versorgungsengpässe könnten auch in der Schweiz zu einem stunden-, gar tagelangen Stromausfall führen und damit die Wirtschaft, zumindest teilweise, zum Erliegen bringen. So würde beispielsweise nicht nur der gesamte Tram- und Zugverkehr eingestellt werden, sondern auch der Strassenverkehr bräche zusammen, weil die Lichtsignale nicht mehr funktionierten. In den Büros und Produktionsstätten gingen die Lichter aus, Aufzüge blieben stecken, Drucker, Telefone, Computer und ganze Maschinenparks stiegen aus.

Angesichts dieser Blackout-Szenarien, die sowohl die Wirtschaft als auch die privaten Haushalte betreffen würden, stellt sich die Frage nach der Energieversorgungssicherheit auch in der Schweiz.

Grundsätzlich treffen die Energiewirtschaft sowie Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Vorkehrungen zur Sicherstellung einer stabilen und ausreichenden Versorgung mit Energie. Der nationale Energiebedarf wird hier zu Lande primär durch die Energieträger Erdöl, Elektrizität und Erdgas gedeckt. Im Bereich Elektrizität hat der Bundesgesetzgeber zur Schaffung der Voraussetzungen für eine sichere Versorgung und einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt per 1. Januar 2008 das Stromversorgungsgesetz erlassen. In Abstimmung mit der Energiestrategie 2050 befindet sich das Stromversorgungsgesetz derzeit in Revision. Im Bereich der fossilen Brenn- und Treibstoffe hingegen besteht (noch) kein spezifischer bundesrechtlicher Erlass. Diverse Bundesgesetze und kantonale und kommunale Erlasse weisen jedoch Bezüge zur Nutzung und zum Umgang mit fossilen Energieträgern auf und die Erarbeitung eines neuen Gasversorgungsgesetzes wurde in die Legislaturperiode 2015-2019 aufgenommen. Auf politischer Ebene wurde und wird derzeit der gesamte Energiebereich von bedeutenden regulatorischen Umwälzungen geprägt, welche verschiedene, noch zu klärende Rechtsfragen mit sich bringen.

So ist beispielsweise der Gasmarkt theoretisch durch die Marktöffnungsklausel in Art. 13 Rohrleitungsgesetz bereits seit Jahrzehnten liberalisiert. Diese normiert in rudimentärer Weise eine Verpflichtung für Gasunternehmen zum Erdgastransport für Dritte sofern diese technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind. Seit dem 1. Oktober 2012 wird der Zugang zum Erdgasnetz ausserdem durch eine privatrechtliche Verbändevereinbarung zwischen Erdgaslieferanten und Grossverbrauchern geregelt. Die Gasbranche liess die Verbändevereinbarung von der Wettbewerbskommission (WEKO) überprüfen. Diese verzichtete zwar darauf eine Untersuchung einzuleiten, behielt sich aber ausdrücklich vor, bei einem allfälligen Verstoss gegen das Kartellrecht eine entsprechende Einzelfallprüfung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang hat die WEKO im Januar 2019 nun erstmals gegen zwei Gasversorger eine Untersuchung wegen möglichem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Insgesamt bestehen deshalb trotz vermeintlicher Gasmarktliberalisierung weiterhin Rechtsunsicherheiten.